Die Landes·arbeits·gemeinschaft Werkstatträte SH e.V.

Werkstatträte aus Schleswig-Holstein haben im Januar 2005 ihre Landes·arbeits·gemeinschaft gegründet.
Wir sagen auch kurz LAG.
Sie haben 7 Werkstatträte in den Vorstand gewählt.

Im März 2022 haben Werkstatträte dann ihren Verein gegründet.
Seit Juni 2022 ist der Verein im Amts.gericht eingetragen und ist seitdem e.V.
7 Werkstatträte sind in den Vorstand vom Verein gewählt worden.  

Alle Werkstatträte aus Werkstätten in Schleswig-Holstein können Mitglied werden im Verein.
Und Werkstatträte von Anderen Leistungs.anbietern in Schleswig-Holstein.

Die Satzung vom Verein
Die Satzung vom Verein in Leichter Sprache

Was wir tun

Wir vertreten die Interessen der Werkstatträte und Beschäftigten.
In Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Schleswig–Holstein.
Das sind ungefähr 12.000 Menschen.

Wir sind ein Netzwerk zum Austausch von Erfahrungen.
Gemeinsam erreichen wir mehr.

  • Auf monatlichen Vorstands.sitzungen besprechen wir aktuelle Themen
    Wir planen und bereiten Veranstaltungen vor.
  • Wir schicken unseren Mitgliedern aktuelle Informationen.
  • Wir bilden Arbeits.gruppen mit unseren Mitgliedern.
    Zum Beispiel zum Thema Zukunft der Werkstätten.
  • Einmal im Jahr laden wir zu einer dreitägigen Fachtagung ein.
  • Wir vertreten unsere Ziele in der Landes.politik.
    Dafür arbeiten wir in verschiedenen Gremien mit.
  • Wir treffen uns mit der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit/Bildung/Teilhabe.
  • Wir arbeiten mit der Landes.beauftragten für Menschen mit Behinderungen zusammen.
  • Wir nehmen teil an Veranstaltungen zu aktuellen Themen, zum Beispiel zum Bundes-Teilhabe-Gesetz.
  • Wir arbeiten mit den LAG´s der Werkstatträte aus anderen Bundes.ländern zusammen.
  • Und mit unserem Bundes.verband Werkstatträte Deutschland.
  • Wir vertreten dort unsere Ziele in der Bundes.politik.
  • Wir machen Öffentlichkeits.arbeit.
    Zum Beispiel mit unserer Ausstellung "Und was machst Du so?"
    Für eine inklusive Lebens- und Arbeits.welt.

Das sind unsere Ziele

Selbstvertretung der Werkstatträte stärken

  • Verbesserung der Werkstätten.mitwirkungs.verordnung.
    Mehr Mitbestimmung und Mitwirkung.
    Zum Beispiel bei Einstellungs.gesprächen von neuem Personal.
  • Gleiche Mitbestimmungs.rechte für alle Werkstatträte.
  • Auskömmliche Finanzierung für gute Werkstattrat.arbeit.
  • Freistellung der Vertrauens.personen nach Bedarf für gute Unterstützung.
  • Gute Zusammen.arbeit mit Frauenbeauftragten.

Gerechte Entlohnung

  • Guter Lohn für gute Arbeit.
  • Der Lohn soll zum Leben reichen.
    Frei sein von Grund.sicherung.
  • Leistung soll sich lohnen.
  • Das Lohn.system sollen für alle verständlich sein.

Bildung

  • Lernen soll immer möglich sein.
  • Verlängerung der Beruflichen Bildung.
    So wie auf dem Arbeits.markt.
  • Anerkannte Abschlüsse der Ausbildung.
    Damit echte Chancen auf dem Arbeits.markt bestehen.
  • Mehr Bildung für Beschäftigte im Arbeitsbereich.
  • Mehr Fortbildungen auch außerhalb der Werkstatt.

Zukunft der Arbeit 

  • Jeder soll seinen Arbeitsplatz frei wählen können.
  • Werkstätten müssen als geschützter Arbeits.bereich erhalten bleiben.
  • In der Werkstatt muss es weiterhin gute Arbeits.bedingungen geben.
  • Ausgelagerte Arbeits.plätze sollen noch mehr gefördert werden.
  • Auf einem inklusiven Arbeits.markt darf es keinen Druck geben.
  • Arbeit.geber wertschätzen was Beschäftigte können.
  • Eine Rückkehr in die Werkstatt muss möglich bleiben.

Barrierefreiheit

  • Für eine echte Teilhabe müssen alles barriere.frei sein.
    Zum Beispiel Gebäude, Informationen oder Veranstaltungen.
  • Barriere.frei heißt zum Beispiel:
    Rollstuhlgerecht, Texte und Vorträge in Leichter Sprache, Einsatz von Gebärden.dolmetschern.

Mitwirken der Werkstatträte 

  • Werkstatträte sind Experten in eigener Sache.
  • Werkstatträte werden an allen Entwicklungen beteiligt, wenn es um ihre Lebens- und Arbeitswelt geht.
  • Dazu gehören rechtzeitige barrierefreie Informationen und die Beteiligung an Diskussionen.
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