Über uns

Die Gründung der LAG Werkstatträte SH

Die LAG Werkstatträte Schleswig-Holstein ist am 24. Januar 2005 in Kiel gegründet worden. Zur Gründungsversammlung sind 29 Werkstatträte aus Schleswig-Holstein gekommen. 27 Werkstatträte sind der LAG sofort beigetreten.  Eine Geschäftsordnung wurde verabschiedet. In den Vorstand wurden 7 Personen gewählt.
Inzwischen hat die LAG Werkstatträte Schleswig-Holstein 43 Mitglieder.

Was wir tun

Wir vertreten die Interessen der Werkstatträte und Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Schleswig – Holstein. Das sind fast 12.000 Menschen.

Wir wollen die Zusammenarbeit der Werkstatträte in Schleswig-Holstein fördern.
Wir verstehen uns als Netzwerk zum Austauschen und Sammeln von Erfahrungen in den Mitwirkungsrechten.

  • Auf monatliche Vorstandssitzungen werden aktuelle Themen besprochen und Veranstaltungen vorbereitet.
  • Für unsere Mitglieder bieten wir Informationen durch Rundschreiben, durch Veranstaltungen und durch die jährlich stattfindende dreitägige Fachtagung an.
  • Wir vertreten unsere Ziele in der Landespolitik und in der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  • Wir nehmen teil an Veranstaltungen zu aktuellen Themen, wie zum Beispiel das Bundes-Teilhabe-Gesetz, der Landes-Aktions-Plan oder das Budget für Arbeit.
  • Wir arbeiten zusammen mit den Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte aus anderen Bundesländern.
  • Wir vertreten unsere Ziele in der Bundespolitik in Zusammenarbeit mit Werkstatträte Deutschland.

Das sind unsere Ziele

Selbstvertretung der Werkstatträte stärken

  • Unterstützung und Beratung der Werkstatträte bei der Verbesserung der allgemeinen Bedingungen in ihrer Werkstatt. 
  • Mehr Mitbestimmung und Mitwirkung, zum Beispiel bei Einstellungsgesprächen von neuem Personal.
  • Einführung und Schulung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen für mehr Rechte und die Stärkung von Frauen.

Gerechte Entlohnung

  • Es soll einen gerechten Werkstattlohn für gute Arbeit geben.
  • Keine Abzüge von der Grundsicherung, zum Beispiel beim Urlaubsgeld. 
  • Die Lohnsysteme sollen für alle verständlich sein. 

Bildung

  • Verlängerung der Beruflichen Bildung in der Werkstatt, so wie die Ausbildungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Mehr Qualifizierung für Beschäftigte im Arbeitsbereich.
  • Förderung von außerbetrieblichen Fortbildungen.

Zukunft der Werkstatt mitgestalten

  • Die Möglichkeiten des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen gefördert werden. Zum Beispiel durch Ausgelagerte Arbeitsplätze, Budget für Arbeit und Integrationsbetriebe.
  • Die Möglichkeit einer Rückkehr in die Werkstatt nach einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt muss garantiert werden. 
  • Jeder soll seinen Arbeitsplatz frei wählen können. 
  • Werkstätten müssen als geschützter Arbeitsbereich erhalten bleiben.

Barrierefreiheit

  • Für eine echte Teilhabe müssen Gebäude, Informationen, Veranstaltungen etc. barrierefrei gestaltet sein.
  • Das heißt zum Beispiel rollstuhlgerecht, Texte und Vorträge in Leichter Sprache, Einsatz von Gebärdendolmetschern.

Mitwirken der LAG Werkstatträte Schleswig-Holstein

  • Werkstatträte sind Experten in eigener Sache.
  • Die LAG fordert deshalb, an allen Entwicklungen beteiligt zu werden, die die Arbeit für Menschen mit Behinderung und Beschäftigte aus WfbM betreffen.
  • Dazu gehören rechtzeitige barrierefreie Informationen, die Einladung zu Stellungnahmen und die Beteiligung an Diskussionen.