
Die Gründung der LAG Werkstatträte SH
Die LAG Werkstatträte Schleswig-Holstein ist am 24. Januar 2005 in Kiel gegründet worden. Zur Gründungsversammlung sind 29 Werkstatträte aus Schleswig-Holstein gekommen. 27 Werkstatträte sind der LAG sofort beigetreten. Eine Geschäftsordnung wurde verabschiedet. In den Vorstand wurden 7 Personen gewählt.
Inzwischen hat die LAG Werkstatträte Schleswig-Holstein 43 Mitglieder.
Was wir tun
Wir vertreten die Interessen der Werkstatträte und Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Schleswig – Holstein. Das sind fast 12.000 Menschen.
Wir wollen die Zusammenarbeit der Werkstatträte in Schleswig-Holstein fördern.
Wir verstehen uns als Netzwerk zum Austauschen und Sammeln von Erfahrungen in den Mitwirkungsrechten.
- Auf monatliche Vorstandssitzungen werden aktuelle Themen besprochen und Veranstaltungen vorbereitet.
- Für unsere Mitglieder bieten wir Informationen durch Rundschreiben, durch Veranstaltungen und durch die jährlich stattfindende dreitägige Fachtagung an.
- Wir vertreten unsere Ziele in der Landespolitik und in der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
- Wir nehmen teil an Veranstaltungen zu aktuellen Themen, wie zum Beispiel das Bundes-Teilhabe-Gesetz, der Landes-Aktions-Plan oder das Budget für Arbeit.
- Wir arbeiten zusammen mit den Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte aus anderen Bundesländern.
- Wir vertreten unsere Ziele in der Bundespolitik in Zusammenarbeit mit Werkstatträte Deutschland.
Das sind unsere Ziele
Selbstvertretung der Werkstatträte stärken
- Unterstützung und Beratung der Werkstatträte bei der Verbesserung der allgemeinen Bedingungen in ihrer Werkstatt.
- Mehr Mitbestimmung und Mitwirkung, zum Beispiel bei Einstellungsgesprächen von neuem Personal.
- Einführung und Schulung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen für mehr Rechte und die Stärkung von Frauen.
Gerechte Entlohnung
- Es soll einen gerechten Werkstattlohn für gute Arbeit geben.
- Keine Abzüge von der Grundsicherung, zum Beispiel beim Urlaubsgeld.
- Die Lohnsysteme sollen für alle verständlich sein.
Bildung
- Verlängerung der Beruflichen Bildung in der Werkstatt, so wie die Ausbildungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Mehr Qualifizierung für Beschäftigte im Arbeitsbereich.
- Förderung von außerbetrieblichen Fortbildungen.
Zukunft der Werkstatt mitgestalten
- Die Möglichkeiten des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen gefördert werden. Zum Beispiel durch Ausgelagerte Arbeitsplätze, Budget für Arbeit und Integrationsbetriebe.
- Die Möglichkeit einer Rückkehr in die Werkstatt nach einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt muss garantiert werden.
- Jeder soll seinen Arbeitsplatz frei wählen können.
- Werkstätten müssen als geschützter Arbeitsbereich erhalten bleiben.
Barrierefreiheit
- Für eine echte Teilhabe müssen Gebäude, Informationen, Veranstaltungen etc. barrierefrei gestaltet sein.
- Das heißt zum Beispiel rollstuhlgerecht, Texte und Vorträge in Leichter Sprache, Einsatz von Gebärdendolmetschern.
Mitwirken der LAG Werkstatträte Schleswig-Holstein
- Werkstatträte sind Experten in eigener Sache.
- Die LAG fordert deshalb, an allen Entwicklungen beteiligt zu werden, die die Arbeit für Menschen mit Behinderung und Beschäftigte aus WfbM betreffen.
- Dazu gehören rechtzeitige barrierefreie Informationen, die Einladung zu Stellungnahmen und die Beteiligung an Diskussionen.